Grundsätzlich lassen sich alle Formen der Tätowierung, also die sogenannte „Profi-Tätowierung", die Laien-Tätowierung, die kosmetische Tätowierung („permanent Make-Up"), aber auch die Schmutz-Tätowierung (nach Unfall oder Verletzung) durch Laserbehandlung in meist mehreren Sitzungen gut und risikoarm entfernen.
Die Farbpigmente aus der Haut zu entfernen, ist mit verschiedenen Lasersystemen möglich. Wir verwenden hierzu den frequenzverdoppelten 532-nm-Neodym-YAG-Laser, den q-switched-1064 nm Neodym-YAG-Laser sowie einen Rubin-Laser. Welches Laser-Gerät sich für die individuelle Tätowierung am besten eignet, hängt unter anderem von der Farbe der zu entfernenden Tätowierung ab. Beispielsweise können rote Tätowierungsfarbstoffe nicht mit dem Rubin-Laser, sondern sehr gut mit dem 532-nm-YAG entfernt werden. Grüne Tätowierungsfarbstoffe beispielsweise reagieren nicht auf das Licht des 532-nm-Neodym-YAG-Lasers, sondern können stattdessen z.B. mit dem 1064-nm-Neodym-YAG-Laser oder dem Rubin Laser behandelt werden. So kann es erforderlich sein, auch zur Entfernung einer kleinen Tätowierung mehrere Lasersysteme einzusetzen.
Mit den von uns zur Tätowierungsentfernung eingesetzten Lasersystemen lassen sich fast alle heute üblichen Tätowierungsfarbstoffe mit sehr geringem Narbenrisiko entfernen. Die Schmerzen der Laserbehandlung sind je nach Flächenausdehnung gering bis erträglich (vergleichbar kleinen heißen Fettspritzern). Eine örtliche Betäubung ist nicht erforderlich.
Durch die Laser-Tattoo-Entfernung entstehen oberflächliche kleine Blutungen, die eintrocknen und verkrusten (vergleichbar der Tätowierungsprozedur). Diese kleinen Blutkrusten fallen nach 2 Wochen von allein ab. Die Nachbehandlung erfolgt zur Vermeidung einer bakteriellen Infektion mit einer desinfizierenden Salbe. Nach dem Abfallen der oberflächlichen Krusten bleiben die Hautstellen für einige Wochen gerötet. Im Anschluss an die Behandlung müssen die behandelten Stellen vor Sonnenlicht geschützt werden (Lichtschutzcreme mit Sonnenschutz-Faktor 25 bis 60 für 2 bis 6 Wochen).
Nach fast jeder Laser-Behandlungsmethode besteht die Möglichkeit unerwünschter Hyperpigmentierung (Nachdunkelung) des behandelten Hautbezirks. Diese Komplikation ist vorübergehend. Die Nachdunkelung bildet sich immer nach einer gewissen Zeit zurück. Entweder von allein oder durch die Anwendung spezieller Cremes. Um der Hyperpigmentierung von vorneherein vorzubeugen, ist für einige Wochen die Anwendung einer Lichtschutzcreme (Lichtschutzfaktor 25 bis 60) erforderlich.
Nach Entfernung einer Tätowierung mittels Laser kann es in seltenen Fällen zu einer bleibenden Aufhellung (Hypopigmentierung) des behandelten Areals kommen. Üblicherweise wird diese meist kaum sichtbare Hautaufhellung aber vom Patienten gerne in Kauf genommen. Es besteht ein geringes Narbenrisiko, vorzugsweise dann, wenn die Blutkrusten gewaltsam entfernt wurden oder wenn es zu einer Infektion der behandelten Stelle (sehr selten) kommen sollte. Das Risiko einer Infektion des behandelten Bezirks wird durch die Vermeidung von Schmutzarbeiten bzw. die Anwendung antibakterieller Salben vermindert.
Selten reagieren einzelne Tattoo-Farbstoffe auf die Laserbehandlung mit Farbumschlag (von rot nach grün oder braun), statt mit Aufhellung. Dies wird häufig bei Entfernung von Permanent Make-Up beobachtet. Auf Wunsch kann im Einzelfall eine Probebehandlung eines kleinen Areals vorher durchgeführt werden. Menschen mit sehr dunklem Hauttyp sind für bestimmte Laserbehandlungen nicht geeignet.
Die Entfernung von Tätowierungen mit einer einzigen Sitzung ist nur bei ganz oberflächlichen Laientätowierungen möglich. Die Anzahl der notwendigen Behandlungssitzungen hängen vom verwendeten Lasersystem, von der Tätowierungsfarbe und u. a. von der in die Haut eingebrachten Farbstoffmenge ab. Eine Laientätowierung (gleich welcher Flächenausdehnung) benötigt bis zum Verschwinden bzw. bis zur 95%-Aufhellung mit unseren Lasersystemen zwischen 1 bis 10 Sitzungen.
Profi-Tätowierungen bzw. Tattoos, die vorwiegend aus den schwierig zu entfernenden Farben bestehen und dichter gestochen sind, benötigen in der Regel 4 bis 12 Sitzungen. Zwischen den einzelnen Sitzungen, die in etwa 6-wöchigen Abständen erfolgen sollen, werden die durch den Laserstrahl zerkleinerten Farbstoffmoleküle vom Körper abgebaut und abtransportiert. Das bedeutet, dass in den Wochen nach der Behandlung die Tattoo-Farbe kontinuierlich abblasst.
Die Laserentfernung von Tattoos erfordert im Allgemeinen keine spezielle Hautvorbereitung. Die Behandlung kann also meistens sofort erfolgen, wenn die Entscheidung dazu gefallen ist. Die Behandlung ist schmerzarm bis erträglich (vergleichbar brennende kleine Stiche) und benötigt keine örtliche Betäubung. Die Behandlungszeit variiert je nach Ausdehnung der zu entfernenden Stellen zwischen 5 und 60 Minuten.
Nach der Behandlung kommt es zu einer oberflächlichen Schorfbildung. Bis dieser oberflächliche Verkrustung nach etwa 2 Wochen abfällt, soll eine desinfizierende Salbe verwandt werden, um die (seltene) Infektion zu verhindern. Nach dem Abfallen der Krusten werden noch Anteile der abblassenden Tätowierung sichtbar, die behandelten Stellen sind noch gerötet. Wichtig ist der anschließende konsequente Sonnenschutz, um eine wenn auch vorübergehende Verfärbung zu vermeiden.
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, da es sich meistens um eine medizinisch-kosmetische und nicht um eine medizinisch erforderliche Behandlung handelt. Bei Unfallfolgen kann eine Unfallversicherung Ihnen die Kosten ggf. erstatten. Die Kosten richten sich nach Ausdehnung, dem Schwierigkeitsgrad und der Farbintensität der zu entfernenden Tätowierungen.